Das Thema Rückgaberecht beschreiben wir Ihnen sehr gerne etwas genauer.
Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Endkunde und Geschäftskunden. Sie haben mit VERWAY eine B2B-Beziehung (Business to Business)
Im Geschäftskundenbereich gelten im Allgemeinen die Regeln, dass es keine Rückgaberechte gibt.
Dies ist generell so üblich.
Die Geschäftsbeziehung zw. VERWAY und Markenbotschaftern unterliegt dieser Regelung.
VERWAY hat aber entschieden, ein freiwilliges Rückgaberecht für die Markenbotschafter, auf die Registrierung einzuräumen.
Natürlich wird auch im Miteinander bei Sonderfällen, wie einer Lieferung bei der etwas nicht in Ordnung ist immer miteinander kommuniziert.
Hier möchte wir Ihnen auch eine wertvolle Hilfestellung für Sie und Ihr Team geben:
Der Endkunde (nicht Geschäftskunde) hat gesetzlich die Möglichkeit ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht zu nutzen.
Dies gilt aber nur für neue und widerverkaufsfähige Ware. Benutzte Produkte brauchen Sie nicht zurücknehmen.
Ich wähle hier einmal bildliches Beispiel:
Jemand führt einen Obst & Gemüseladen und verkauft Frau Müller Äpfel. Nun stellt sie fest, dass sie Äpfel gar nicht verträgt. Keiner kommt auf die Idee, den angegessenen Apfel zurückzubringen.
Die Qualität des Produktes ist unabhängig davon, wenn ein Einzelner evtl. etwas nicht gut findet oder womöglich nicht verträgt.
So brauchen Sie als Markenbotschafter benutzte Ware nicht zurückzunehmen. Was ein Markenbotschafter für sich abwägt, ist eine individuelle & persönliche Entscheidung aus Kulanzgründen.